Bedarfsgerechtigkeit
Herrscht, wenn die Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt sind, also das soziokulturelle Existenzminimum. Der Gerechtigkeitsindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) berücksichtigt deshalb zum Beispiel den Umfang der staatlich finanzierten Gesundheitsvorsorge, staatlichen Leistungen für Familie und Kinder sowie verschiedene Armutsquoten.
Leistungsgerechtigkeit
Heißt: Jeder einzelne soll in dem Maß vom gesellschaftlichen Wohlstand profitieren, in dem er auch dazu beigetragen hat. Beurteilen lässt sich Leistungsgerechtigkeit zum Beispiel anhand der sogenannten Arbeitsarmut: Wie hoch ist der Anteil der „Working Poor“ – also jener Menschen, die trotz (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit nicht genug zum Leben verdienen – an allen Erwerbstätigen? Ebenfalls in den IW-Index eingeflossen sind unter anderem die Bildungsrendite und das Verhältnis der Lohnerhöhungen zum Anstieg der Arbeitsproduktivität.
Chancengerechtigkeit
Erfordert, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre Lebenssituation durch eigene Anstrengung zu gestalten und zu verbessern. Sie sollen also ähnliche Ausgangsvoraussetzungen haben. Das IW misst die Chancengerechtigkeit beispielsweise anhand der staatlichen Bildungsinvestitionen, der frühkindlichen Bildung (Anteil der Kinder in der Vorschule) und der Jugendarbeitslosigkeit.
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