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Die durch Vertrag oder Gewohnheitsrecht begründeten Rechtssätze, die in Frieden und Krieg die Rechte und Pflichten, die Beziehungen und den Verkehr der Staaten und der sonstigen Rechtssubjekte des Völkerrechts untereinander regeln.

Dem Völkerrecht liegt die Charta der Vereinten Nationen als Basis zugrunde.

Verstößt ein Staat gegen das Völkerrecht, können gegen ihn Sanktionen, also Strafen, zum Beispiel wirtschaftlicher Natur, verhängt werden.

Ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts ist die ebenfalls von der UN formulierte Menschenrechtserklärung. Diese soll die Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung sicherstellen. So ist auch einer der Grundsätze des Völkerrechts, dass alle Menschen frei und mit gleichen Rechten geboren sind. Ein weiterer Grundsatz ist das Verbot für Staaten, die das Völkerrecht anerkennen, als erste einen anderen Staat mit kriegerischen Mitteln anzugreifen oder sich in ihre inneren, politischen Angelegenheiten einzumischen.

Quelle-1, Quelle-2


Vorgaben (Kurzgefasst)

  • Gewaltverbot
  • Verbot in die innere Souveränität eines Landes einzugreifen
  • Responsibility to protect: Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung eines Staates, wenn der Staat selbst massive Verletzungen der eigenen Bevölkerung begeht, z.B. Genozid (=Völkermord). Für einen Eingriff zum Schutz der Bevölkerung oder von Gruppen in einem Staat bedarf es ein UN (=United Nation) Mandat

Völkerrechtsfragen am Beispiel der Krim

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Anfang 2014 wurde die ukrainische Halbinsel Krim nach einem umstrittenen Referendum (Volksentscheid) an Russland angegliedert. Viele Politiker weltweit sahen darin einen Verstoß gegen das Völkerrecht, da es sich um eine Annexion, also eine gewaltsame Übernahme, der Krim durch Russland gehandelt habe. Russland habe laut der deutschen Bundesregierung die Grundlagen des Völkerrechts, das Verbot eines militärischen Erstangriffs und die Übernahme eines fremden, staatlichen Gebiets, gebrochen. Anschließend verhängten viele Länder weltweit als Strafe Sanktionen gegen Russland.

Andere Menschen bewerten den Vorgang jedoch nicht als Annexion, sondern als Sezession, womit eine friedliche Abspaltung von der Ukraine gemeint ist. Sie sind der Meinung, dem Anschluss der Krim an Russland sei kein Bruch des Völkerrechts vorausgegangen, da eine große Mehrheit der Bevölkerung der Krim im Referendum dafür gestimmt habe. Allerdings sind die Umstände, unter denen das Wahlergebnis zustande gekommen ist, zumindest fragwürdig. Zudem war nach Meinung vieler Rechtsexperten das Referendum selbst bereits verfassungswidrig und hätte daher gar nicht stattfinden dürfen.

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