Die Wahl gibt den Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Politischen Willensbildung. Jeder Deutsche Staatsbürger der volljährig ist, hat die Möglichkeit wählen zu gehen.

In Deutschland wird mit der Verhältniswahl gewählt

Im Deutschen Bundestag sind 598 Bundestagssitze zu besetzen. Davon werden 299 durch die Erststimme von den Direktkandidaten besetzt. Die Zweitstimme regelt die prozentuale Verteilung aller 598 Sitze. Nach einen bestimmten Verfahren wird ausgerechnet wie viele Sitze eine Partei zusätzlich zu den Direktmandaten erhält.

Verhältniswahl

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen besetzt werden. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen zehn Prozent der Stimmen erhält, auch zehn Prozent der Parlamentssitze. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine Fünf-Prozent-Hürde enthält


Mehrheitswahl

Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden.

Für eine absolute Mehrheit braucht ein Kandidat mehr als 50 Prozent aller Stimmen. Reicht eine relative Mehrheit, so gewinnt derjenige, der mehr Stimmen erhält als jeder andere Kandidat. Mit einer solchen relativen Mehrheit wird die Hälfte der Abgeordneten direkt in den Bundestag gewählt. Maßgeblich sind dabei die Erststimmen, die in den 299 Wahlkreisen abgegeben wurden. Wer in einem davon die meisten Stimmen hat, ist in den Bundestag gewählt.

Die restlichen Mandate werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Dabei erhält eine Partei Sitze im Parlament je nach dem Anteil, den sie an den abgegebenen Zweitstimmen in einem Bundesland erhalten hat.

Erststimme

Mit der Erststimme entscheidet man sich für einen Kandidaten einer Partei, der in seinem Wahlkreis antritt. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise. IN einem Wahlkreis gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen hat. Dieser wird auch Direktkandidat genannt, da er nach dem Mehrheitswahlrecht die Mehrheit der Stimmen gewonnen hat und somit direkt in den Bundestag gewählt wird.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei bzw. die sog. Liste einer Partei. Die Listen der Parteien in den 16 Bundesländern werden größtenteils auch Landeslisten genannt.
Die Zweitstimme ist die wahlentscheidene Stimme. Nach dem Verhältniswahlrecht regelt die Zweitstimme, wie viel anteilige Sitze die Parteien nach der Wahl erhalten.

Fünf-Prozent Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag sowie bei Landtagswahlen und verschiedenen Kommunalwahlen. Für die Wahlen zum Bundestag gilt eine Fünf-Prozent-Hürde für die Landeslisten von Parteien. Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete. Hat eine Partei drei oder mehr Direktmandate errungen, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt. Die Sperrklausel gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten.

Quellen

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