Leistungen nach dem … | Versicherungsprinzip | Versorgungsprinzip | Fürsorge prinzip |
---|---|---|---|
durch die … | Sozialversicherung | Staat | Staat |
erhalten … | Mitglieder der Sozialversicherung. wenn sie Versicherungsbeiträge gezahlt haben |
bestimmte Bevölkerungsgruppen. wenn sie besondere Opfer oder Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. |
alle Bürger wenn sie bedürftig sind |
finanziert durch … | Versicherungsbeiträge und Staatszuschlüsse | Steuermittel | Steuermittel |
Beispiele |
Arbeitslosengeld 1 gesetzliche Rentenversicherung Krankenversicherung |
Kriegsopferversorgung Kindergeld Beamtenversorgung |
Arbeitslosengeld 2 Sozialhilfe |
Gestaltungsprinzipien
Äquivalenzprinzip
Zahlst du mehr, bekommst du mehr: Dieses Prinzip besagt, dass sich die Höhe der Leistungen an Dauer und Umfang der Einzahlungen orientiert. Somit wird in gewisser Weise eine Gleichwertigkeit zwischen eingezahlten Beiträgen und Höhe der Leistungen hergestellt.
Solidarprinzip
Einer für alle – alle für einen: Die höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen. Gemeinsam finanzieren die Versicherten die Versicherungsleistungen. Jeder erwirbt die Versicherungsleistungen. Jeder erwirbt einen Leistungsanspruch für den Fall, dass er einmal zu den Betroffenen gehört. Die Leistungen der Versicherung sind dann unabhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. So entsteht ein Ausgleich zwischen Kranken und Gesunden, Alten und Jungen
Subsidiaritätsprinzip
Selbsthilfe vor staatlicher Hilfe: Dieses Gestaltungsprinzip betont die primäre Eigenverantwortlichkeit des Individuums. Nur wenn der Einzelne weder allein noch mit Hilfe seiner Familie außerstande ist, schwierige Lebenssituationen zu meistern, greift der Sozialstaat unterstützend ein.
System der Sozialversicherung
Anspruchsberechtigte | Leistungen | |
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Rentenversicherung | Alle Arbeiter, Angestellten, bestimmte Selbstständige | Renten |
Krankenversicherung | Arbeiter und Angestellte | Behandlungskosten, Hilfsmittel, Krankengeld in der Regel nach der sechsten Krankheitswoche |
Arbeitslosenversicherung | Arbeiter und Angestellte (Finanziert durch Arbeitnehmer und -geber) | Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt, Arbeitslosengeld, berufliche Aus- und Fortbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung |
Unfallversicherung | Alle Arbeitnehmer (Finanziert durch Arbeitgeber) | Unfallverhütung, Unterstützung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten |
Pflegeversicherung | Gesetzlich und privat Krankenversicherte | Je nach Pflegestufe 1-3 von 205€ – 1918€ |
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